Liebe Mitglieder des SV Lindenau 1848,
wir freuen uns, dass der Sportbetrieb auf unserem Charlottenhof endlich wieder aufgenommen werden kann 🙂
Dies betrifft leider zunächst nur die Mitglieder der Abteilungen Tennis, Leichtathletik und Fußball. Wir hoffen allerdings, dass auch die städtischen Sporthallen bald wieder zumindest eingeschränkt für den Vereinssport freigegeben werden.
Um die Gesundheit unserer Mitglieder bestmöglich zu schützen und den behördlichen Anordnungen genüge zu leisten, knüpfen wir das Betreten der Sportanlage Charlottenhof an folgende Auflagen:
- Der Zutritt zur Sportanlage ist ausschließlich Mitgliedern des SV Lindenau 1848 e.V. zum Zwecke des Trainings gestattet.
- Vor dem Beginn der ersten Trainingseinheit nach Wiedereröffnung des Charlottenhofes ist die Belehrung zum Wiedereintritt ins Training zu unterschreiben.
- Das Betreten der Sportanlage mit Erkältungssymptomen oder Fieber ist nicht gestattet.
- Die Nutzung der Umkleidekabinen und Duschen ist untersagt.
- Allgemeine Hygienemaßnahmen, insbesondere Nies- und Hustenetikette (in die Armbeuge), gründliches Händewaschen mit Seife, Nutzung von Papierhandtüchern sind einzuhalten.
- Die Toilettenräume sind nur von jeweils 1 Person zu betreten.
- Der Abstand von mindestens 1,5 m zwischen 2 Personen ist auf der gesamten Sportanlage durchgehend einzuhalten.
- Das Berühren von Trainingsmitteln mit den Händen ist auf ein Minimum zu beschränken.
- Trainingsgeräte sind nach Trainingsende angemessen zu reinigen.
- Bei Bekanntwerden einer Covid-19- oder sonstigen meldepflichtigen Infektionserkrankung nach Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs sind umgehend die Abteilungsleitung und der Vorstand zu informieren.
Für Sportlerinnen und Sportler gelten zusätzlich folgende Regelungen:
- Die Sportanlage ist erst kurz vor Trainingsbeginn zu betreten und zügig nach Trainingsende zu verlassen.
- Während der Trainingszeit ist der Aufenthalt nur im zugewiesenen Trainingsbereich gestattet.
- Die verschiedenen Trainingsbereiche sind ausschließlich über die ausgeschilderten Wege zu betreten und zu verlassen.
- Den Anweisungen der ÜbungsleiterInnen ist Folge zu leisten.
Ein Nichteinhalten dieser Regeln kann mit einem zeitweiligen Ausschluss vom Training geahndet werden und führt gegebenenfalls zur erneuten Sperrung der Sportanlage.
Unten findet ihr einen groben Lageplan mit einigen Anmerkungen. Bitte achtet auf die Beschilderungen auf der Sportanlage und haltet sie ein.
Wir wünschen euch viel Erfolg und Freude beim Training
Der Vorstand des SV Lindenau 1848 e.V.
6.6.2020