Bedingungen für und Auswirkungen der Ehrenmitgliedschaft beschreibt § 7 Absatz 3 der Satzung:
"Ehrenmitglieder sind natürliche Personen, die sich um die Förderung des Sports innerhalb des Vereins verdient gemacht haben und auf Antrag durch Beschluss der Mitgliederversammlung ernannt werden.
Ehrenmitglied kann auch eine natürliche Person werden, die nicht Mitglied des Vereins ist. Ehrenmitglieder haben die gleichen Rechte wie ordentliche Mitglieder, sind jedoch von der Beitragszahlung befreit."
Riedel, Irene Fülle, Erika Schubert, Elfriede Harnisch, Hella Winkler, Kurt Wiederhold, Ruth Gräf, Rita Weber, Gerhard Gräf, Winfried Walther, Käte Kresse, Anne-Lore Behrendt, Hartmut (2005) Hantschke, Wolfgang (2005) Horn, Gabriele (2008) Schaarschmidt, Ute (2014) |
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