Die Ehrenmitgliedschaft des SV Lindenau 1848 e.V.

Bedingungen für und Auswirkungen der Ehrenmitgliedschaft beschreibt § 7 Absatz 3 der Satzung:
"Ehrenmitglieder sind natürliche Personen, die sich um die Förderung des Sports innerhalb des Vereins verdient gemacht haben und auf Antrag durch Beschluss der Mitgliederversammlung ernannt werden.
Ehrenmitglied kann auch eine natürliche Person werden, die nicht Mitglied des Vereins ist. Ehrenmitglieder haben die gleichen Rechte wie ordentliche Mitglieder, sind jedoch von der Beitragszahlung befreit."

Die Ehrenmitglieder des Vereins
Riedel, Irene
Fülle, Erika
Schubert, Elfriede
Harnisch, Hella
Winkler, Kurt
Wiederhold, Ruth
Gräf, Rita
Weber, Gerhard
Gräf, Winfried
Walther, Käte
Kresse, Anne-Lore
Behrendt, Hartmut (2005)
Hantschke, Wolfgang (2005)
Horn, Gabriele (2008)
Schaarschmidt, Ute (2014)
Abt. Gymnastik
Abt. Gymnastik
Abt. Gymnastik
Abt. Handball
Abt. Fußball
Abt. Leichtathletik
Abt. Gymnastik
Abt. Tennis
Abt. Fußball
Abt. Gymnastik
Abt. Wandern
Abt. Leichtathletik
Abt. Fußball
Abt. Tischtennis
Abt. Gymnastik

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