Vertretungs- und Weisungsberechtigung beachten!

ParagrafLiebe Mitglieder,

aus gegebenem Anlass möchten wir euch auf die satzungsgemäße Vertretungsberechtigung unseres Vereins hinweisen: diese besitzen lediglich der 1. und 2. Vorsitzende sowie in Einzelfällen die durch sie ausdrücklich beauftragten Personen. Andere Mitglieder, auch aus den Abteilungsleitungen, dürfen im Namen des Vereins keine Geschäfte tätigen, Verträge unterschreiben oder Anträge bei Behörden stellen.

Außerdem möchten wir auch darauf hinweisen, dass lediglich der 1. und der 2. Vorsitzende eine Weisungsbefugnis gegenüber dem Platz- und Geschäftsstellenpersonal besitzen. Sollten Abteilungen Anliegen haben, die das Personal betreffen, können sie sich natürlich nach wie vor damit an den Vorstand wenden.

Euer Vorstand

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